halloffamefreiburg
In Freiburg gibt es 14 von der Stadt genehmigte Flächen für Graffiti. Für Style Writing, Aerosol-, Street- und Urban-Art - pauschal, für Wandmalerei.
Diese Graffiti-Map listet all die bunten Orte, wo Du selbst künstlerisch aktiv werden oder schöne Fotos aufnehmen kannst - offizielles Hashtag: #halloffamefreiburg
Wichtig: Auch wenn die Freiflächen für alle da sind und Hall of Fame Pieces nichts für die Ewigkeit sind - respektiere die Künstler und ihre Werke. Crossen ist übel fürs Karma und einem aufwendigen Werk sollte schon eine Präsenz von zwei bis drei Monaten gegönnt sein. Ansonsten bemüht euch mindestens so gut zu sein, wie die Writer die ihr gerade übermalt. Und, klar - Müll mitnehmen ist Ehrensache.
Den Plan kostenlos als .pdf downloaden? Klickst Du oben auf's Bild, oder >>>HIER<<<
Genehmigte Freiflächen für Graffiti:
01) Unterführung Schwarzwaldstraße / Möslestraße
02) Unterführung Schwarzwaldstraße / Talstraße
03) Leo-Wohleb-Brücke (Stützwand - Dreisam, Widerlager)
04) Unterführung Sundgauallee / Runzmattenstraße
05) Unterführung Berliner Allee / Vogelnest
06) Unterführung Sundgauallee / Lehener Straße
07) Unterführung Sundgauallee / Brandensteinstraße
08) Unterführung Sundgauallee / Paduaallee (Trog)
09) Widerlagerwand Hermann-Zens-Brücke (Nördliche Wand)
10) Unterführung Mooswaldallee / Diakonie (Westlich des Diakonie-Krankenhauses)
11) Unterführung Uffhauser Straße / Guildfordallee
12) Unterführung Schneeburgstraße / Hauptbahn (bei Theodor-Heuss-Gymnasium)
13) Sportanlage Marienmattenweg / Umkleidegebäude (verboten ist das Sprayen auf Fenster und Türen)
14) Schnewlinbrücke (Pfeiler Nord zwischen Schnellstraße und Dreisam)
Regeln für das Sprayen an den erlaubten Wänden
- Freigegebene Flächen sind durch Schilder an den Bauwerken gekennzeichnet.
- Es darf nur an den ausgewiesenen Flächen der Stadt ohne besondere Genehmigung gesprayt werden.
- Fußgänger*innen und Radfahrer*innen dürfen beim Passieren der Graffitiwände nicht behindert werden.
- Politische Äußerungen, obszöne Darstellungen aller Art und Beleidigungen sind nicht erlaubt.
- Der Boden im Umfeld der freigegebenen Wände muss sauber bleiben und Abfälle (leere Dosen etc.) müssen selber entsorgt werden.
- Außerhalb der freigegebenen Flächen ist das Sprayen an öffentlichen und privaten Einrichtungen verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
Text: Stadt Freiburg
PS. Viele, viele Fotos gibt's hier: @graffitifreiburg